Aktuelles




Erstellt am: 26.01.2021

Unter Berücksichtigung der Hygienevorgaben des RBS dürfen wir während der Schulschließung mit Schüler*innen der Notbetreuung arbeiten.

Damit der öffentliche Nahverkehr nicht durch unser Projekt zusätzlich belastet wird, gilt das Angebot nur für Schulen, die uns zu Fuß erreichen können.